Heute: 5 Regeln für ein verantwortungsvolles Schneeschuh- oder Skitourengehen. Wo vorhanden, auf gekennzeichneten Touren bleiben;…
Skitouren & Winterwandern-Wissen, Teil 1
Heute: Die rechtlichen Grundlagen.
A) Erholungsraum Wald – Freie Betretbarkeit nach dem Österreichischen Forstgesetz, §33 (1): „Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten“
- Freies Betretungsrecht: Wandern, Skilanglauf, Klettern, Skitouren
- Kein Betretungsrecht: Mountainbike, Ski Alpin, Rodeln, Zelten
- Wichtig für Skitouren: Verbot des Befahrens von Jungwald und Aufforstungsflächen
- Wichtig für Pistentouren: Wegefreiheit greift nicht auf Skipisten
B) Alpines Ödland und Almgebiete – Wegefreiheitsgesetzte der Bundesländer
- In Kärnten gesetzlich geregelt: Wegefreiheit im alpinen Ödland und auf Alm und Weidegebieten (Wandern, Bergsteigen, Klettern, Skitouren, Schneeschuhwandern, Langlauf)
- In T/NÖ nicht gesetzlich geregelt: traditionelles Gewohnheitsrecht
C) Sperrgebiete
- Forstliche Sperrgebiete: Waldbrandgefahr, Jungwald…
- Jagdliche Sperrgebiete: Fütterungen, Wildschutzgebiete…
- Militärische Sperrgebiete
- Nationalparkgesetze: NP Hohe Tauern
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