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Skitouren & Winterwandern-Wissen, Teil 1

Heute: Die rechtlichen Grundlagen.

A) Erholungsraum Wald – Freie Betretbarkeit nach dem Österreichischen Forstgesetz, §33 (1): „Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten“

  • Freies Betretungsrecht: Wandern, Skilanglauf, Klettern, Skitouren
  • Kein Betretungsrecht: Mountainbike, Ski Alpin, Rodeln, Zelten
  • Wichtig für Skitouren: Verbot des Befahrens von Jungwald und Aufforstungsflächen
  • Wichtig für Pistentouren: Wegefreiheit greift nicht auf Skipisten

B) Alpines Ödland und Almgebiete – Wegefreiheitsgesetzte der Bundesländer

  • In Kärnten gesetzlich geregelt: Wegefreiheit im alpinen Ödland und auf Alm und Weidegebieten (Wandern, Bergsteigen, Klettern, Skitouren, Schneeschuhwandern, Langlauf)
  • In T/NÖ nicht gesetzlich geregelt: traditionelles Gewohnheitsrecht

C) Sperrgebiete

  • Forstliche Sperrgebiete: Waldbrandgefahr, Jungwald… –
  • Jagdliche Sperrgebiete: Fütterungen, Wildschutzgebiete… –
  • Militärische Sperrgebiete –
  • Nationalparkgesetze: NP Hohe Tauern

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